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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Zaluti B.V.

Artikel 1: Definitionen

In diesen Bedingungen bedeuten:

  • Duftsystem: Ein Gerät, elektrisch oder nicht, das mittels Vernebelung oder Verdampfung einen Duft in einem Raum verteilt.
  • Unternehmer: Zaluti B.V., mit Sitz in Breda, Niederlande (Kapittelweg 12, 4827 HG), Handelskammernummer 63310007, Anbieter von Duftsystemen und Düften.
  • Höhere Gewalt: Neben dem, was gesetzlich und in der Rechtsprechung darunter verstanden wird, alle äußeren Ursachen, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die ihn daran hindern, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Artikel 2: Geltung und Bekanntgabe

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen, die zum Verkauf eines oder mehrerer Duftsysteme und/oder Düfte führen sollen.
Der Unternehmer wird die Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung stellen oder angeben, wo sie auf seiner Website zu finden sind.
Abweichungen müssen schriftlich vereinbart werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest der Bedingungen gültig.

Artikel 3: Angebote und Offerten

Alle Angebote sind unverbindlich, es sei denn, eine Annahmefrist wird ausdrücklich angegeben.
Offensichtliche Fehler und Irrtümer in Angeboten binden den Unternehmer nicht.
Die Angebote enthalten eine klare Beschreibung der Produkte sowie Preise, Lieferzeiten und Versandkosten. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger behördlicher Abgaben.

Artikel 4: Vertragsdauer, Lieferung, Ausführung und Änderungen

Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
Lieferfristen sind nicht verbindlich; bei Überschreitung muss der Unternehmer schriftlich in Verzug gesetzt werden.
Der Unternehmer ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung zu beauftragen. Änderungen des Vertrags können Preis- und Lieferzeitänderungen nach sich ziehen.

Artikel 5: Aussetzung, Auflösung und Kündigung des Vertrags

Der Unternehmer kann die Erfüllung aussetzen oder den Vertrag auflösen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder andere Umstände eine Vertragserfüllung unzumutbar machen.
Bei Auflösung sind alle Forderungen sofort fällig.

Artikel 6: Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt ist der Unternehmer nicht verpflichtet, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Dauert die höhere Gewalt länger als zwei Monate, können beide Parteien den Vertrag kündigen, ohne Schadenersatzpflicht.

Artikel 7: Zahlung und Inkassokosten

Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen und Inkassokosten fällig. Einwendungen gegen Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.

Artikel 8: Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Unternehmers.
Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder veräußern noch belasten und muss den Unternehmer im Schadensfall unverzüglich informieren.

Artikel 9: Garantien, Untersuchung und Reklamationen

Gelieferte Waren entsprechen den üblichen Anforderungen und sind drei Jahre nach Lieferung garantiert.
Reklamationen müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich erfolgen.
Bei berechtigter Reklamation erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Artikel 10: Haftung

Der Unternehmer haftet nur für direkte Schäden, nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn.
Die Haftung ist ausgeschlossen bei falschen Angaben des Kunden oder unsachgemäßer Nutzung.

Artikel 11: Verjährungsfrist

Alle Ansprüche gegen den Unternehmer verjähren innerhalb eines Jahres, außer bei Sachmängeln, hier beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre.

Artikel 12: Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Waren diesem zur Verfügung gestellt werden.

Artikel 13: Freistellung

Der Kunde stellt den Unternehmer von Ansprüchen Dritter frei, sofern die Ursache außerhalb der Sphäre des Unternehmers liegt.

Artikel 14: Geistiges Eigentum

Alle Rechte des geistigen Eigentums bleiben beim Unternehmer.
Er ist berechtigt, erworbenes Know-how anderweitig zu nutzen, ohne vertrauliche Informationen offenzulegen.

Artikel 15: Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf alle Rechtsbeziehungen ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
Streitigkeiten werden vorrangig im gegenseitigen Einvernehmen beigelegt; ansonsten sind niederländische Gerichte zuständig.